Wolf (Wolfgang) von Rothkirch (I.87)
Gründer der Familienstiftung und der seit 1620 alle 3 Jahre stattfindenden Familientage.
„Sein Andenken wird in Ehren gehalten werden, solange der alte Rothkirch-Stamm noch e i n grünes Blatt treibt,“ schreibt Valerius Freiherr von Rothkirch und Panthen (1.407) in seinem STAMMBUCH DES GESCHLECHTS VON ROTHKIRCH (s. dort S.44) und fährt fort: „Das schönste Denkmal hat Wolf sich durch seine beiden Stiftungen errichtet, deren Wohltaten die Familie noch heute genießt.“
Wolf wurde am 25. August 1573 in Wolfsdorf bei Goldberg in Schlesien geboren. Sein Vater, Friedrich (1.42), war der Besitzer von Wolfsdorf und von Panthen bei Liegnitz.
Nach dem Schulbesuch zu Goldberg und dem Studium an den Universitäten Leipzig und Heidelberg unternahm Wolf Studienreisen nach Dänemark, Flandern, Frankreich, England, der Schweiz, Italien, Ungarn und Böhmen. Erst 1598 kehrte er nach Schlesien zurück und übernahm die väterlichen Besitzungen.
Am 7. Oktober 1604 vermählte er sich mit Helene von Peterswald a.d.H. Schwenkfeld. Die Ehe blieb kinderlos. – 1613 ernannte ihn Herzog Georg Rudolf von Liegnitz, dessen Rat Wolf schon war, zum Landeshauptmann des Liegnitzer Fürstentums.
Wolf, der am 1. Dezember 1619, erst 46 Jahre alt, starb hatte in seinem Testament vom 17. Februar 1613 bestimmt, daß von dem auf 45.000 Taler festgesetzten Kaufpreis für das Gut Panthen 20.000 Taler vorweg abgezogen werden sollten zu gleichen Teilen zugunsten einer Stiftung für die Lateinschule in Goldberg und für die Familie derer von Rothkirch. Sein „adeliches Geschlecht“ sollte dieses Geld „zum Besten für Kirchen und Schulen“ anwenden.
Die jährlichen Zinsen der 10.000 Taler für die Goldberger Lateinschule sollten dieser zugeschlagen „und hiervon ein communis mensa, so viel als nach Gelegenheit dieser Summe geschehen kann, aufgerichtet werden“, wobei „die Scholaren wöchentlich dem Oeconomo auch von dem Ihrigen etwas, wie wenig das auch sein möchte, dazu geben“ sollten (Valerius Frh.v.R. Stammbuch, S. 189 ff.).
Die jährlichen Zinsen von den übrigen 10.000 Talern sollten „einem meiner Vettern, so zum Studium tüchtig und dazu Lust und Liebe trüge“ zur Verfügung stehen; und zwar für den, der auf „Particularschulen, wo es auch sein möchte, studiren würde, (doch dass er allemahlen von der Goldberg’schen Schule den Anfang nehme und darinnen solange continuire, bis er zum fructu in anderweit verschickt werden könnte) jährlich 200 Thaler“ (Valerius a.a.O. S. 189).
Für den „anderen aber, so auf Universitäten, sie wären in oder ausserhalb Deutschlands, studiorum causa sich befinden möchte, sollten jährlich 400 Thaler geliefert und gegeben werden“ (Valerius a.a.0. S.189).
Für den Fall, daß „Keine meines Geschlechtes, Namens und Wappens vorhanden“ seien, „so zum Studium qualificiret, noch Lust und Liebe hätten“, sollten die entsprechenden Zinsen „nothleidenden Freunden vom Geschlecht, auch armen und betagten Wittfrauen und Jungfrauen…oder einer armen ehrliebenden Freundin“ vom Geschlecht „ein mässiges Heirathsgut“ gegeben, oder auch „armen rittermässigen Blutsverwandten, so in Kriegswesen und fremden Landen sich etwas ehrliches zu versuchen gemeinet, etwas Hilfe suppedidiret werden“ (Valerius a.a.O. S. 189).
Die letzte Entscheidung über die Verwendung jener 20.000 TalerStiftung soll „I.F.G. oder auch das Geschlecht derer von Rothkirch Macht haben und das allein in favorem familiae angesehene beneficium zur Erhaltung armer Freunde von dem Geschlechte und aus der Sippzahl transferiren“ (Valerius a.a.0. S. 190).
In seinem Testament hatte Wolf weiter bestimmt, daß über die Vergabe der Stiftungsgelder alle 3 Jahre auf einem Geschlechtstage entschieden werden sollte. Diese Geschlechtstage, später Familientage genannt, fanden in den entsprechenden Zeiträumen bis zum Zweiten Weltkrieg statt. Sie wurden nach dem Verlust der Heimat Schlesien Anfang der 50er Jahre wieder aufgenommen und bis heute alle 3 Jahre gehalten.
Die aus dem verbliebenen Stiftungs-Kapital errichteten Rothkirch’schen Freistellen an der Ritterakademie zu Liegnitz und entsprechende Unterstützungszahlungen konnten ebenfalls bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs erhalten und geleistet werden.